Bilder vom Waldgang 2024
Es war mal wieder ein, von der Strecke her interessanter und vom Wald her, informativer Waldgang. Danke an alle die dabei waren.
Euer Vorstand von der Waldgenossenschaft
Gatter in der Molzekuhle, am Schöneberg und an der Martinshardt gebaut!
Die Gatter werden in den nächsten Wochen mit den verschiedensten Baumarten bepflanzt, wir wünschen uns für die Zukunft einen gesunden und abwechslungsreichen Wald
Und wieder wird der Wald als Müllkippe benutzt!
Wer Abfälle, wie z.B. Grünschnitt und Gartenabfälle im Wald fortwirft oder ablagert, handelt gemäß Landesforstgesetz ordnungswidrig! Es kann, laut Bußgeldkatalog Umwelt, ein Bußgeld von 30€ bis zu 25.000 € in besonders schweren Fällen verhängt werden. „Ein Ablagern von Abfällen jeglicher Art im Wald ist auch für die Grundeigentümer oder andere Leute verboten, selbst wenn der Waldbesitzende dieses ausdrücklich erlaubt hat“, so Ina Bormann, Fachgebietsleiterin im Regionalforstamt Ostwestfalen-Lippe. Hier kann sich auch der Eigentümer nicht über Verbote/Regelungen des Landesforstgesetzes hinwegsetzen.(Quelle: Wald und Holz NRW)
UND IRGENDWANN WERDEN WIR EINEN ERWISCHEN!
Vespergarnitur und Waldsofa auf Wigrow aufgestellt
Verladeplätze Altenberg und Auf der Höh wieder hergestellt
Pflanzaktion von Schüler der Stahlberg-Grundschule
Am Freitag dem 24.11. wurden bei Feldmanns-Tannen 300 Bäume von Kindern der Stahlberg-Grundschule gepflanzt. Eßkastanie, Vogelbeere, Wildapfel, Wildbirne uns Elsbeere wurden gepflanzt.
Es war richtig toll, mit welch einem Eifer die Kinder an dieser Aktion mitgewirkt haben.
Herstellung der Wasserleitung auf der Wigrow im Jahre 1965
Aufbereiten der Wasserstelle in den 80er Jahren
Müll im Wald entsorgt
Wer Abfälle, wie z.B. Grünschnitt und Gartenabfälle im Wald fortwirft oder ablagert, handelt gemäß Landesforstgesetz ordnungswidrig! Es kann, laut Bußgeldkatalog Umwelt, ein Bußgeld von 30€ bis zu 25.000 € in besonders schweren Fällen verhängt werden. „Ein Ablagern von Abfällen jeglicher Art im Wald ist auch für die Grundeigentümer oder andere Leute verboten, selbst wenn der Waldbesitzende dieses ausdrücklich erlaubt hat“, so Ina Bormann, Fachgebietsleiterin im Regionalforstamt Ostwestfalen-Lippe. Hier kann sich auch der Eigentümer nicht über Verbote/Regelungen des Landesforstgesetzes hinwegsetzen.(Quelle: Wald und Holz NRW)
Wir stellen dies auch wieder vermehrt in unserem Wald fest. Bitte entsorgt euren Grünschnitt nicht im Wald.
Auch stellen wir immer mehr fest. das mit Kraftfahrzeugen im Wald umhergefahren wird, als sei es Selbstverständlich. Bitte, unser Wald und unser Wild benötigen Ruhe um sich der momentanen Situation im Wald anzupassen.