Daten und Fakten

Mit voller Leidenschaft beschäftigen wir uns mit den oben stehenden Themen. Unser Wirken beruht auf der Grundlage des Gemeinschaftswaldgesetzes, welches wiederum dem Bundeswaldgestz (BWaldG) obliegt. Dieses Gesetz ist für den Zweck erlassen worden, den Wald wegen seines wirtschaftlichen Nutzens (Nutzfunktion) und wegen seiner Bedeutung für die Umwelt, insbesondere für die dauernde Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes, das Klima, den Wasserhaushalt, die Reinhaltung der Luft, die Bodenfruchtbarkeit, das Landschaftsbild, die Agrar- und Infrastruktur und die Erholung der Bevölkerung (Schutz- und Erholungsfunktion) zu erhalten, erforderlichenfalls zu mehren und seine ordnungsgemäße Bewirtschaftung nachhaltig zu sichern, die Forstwirtschaft zu fördern und einen Ausgleich zwischen dem Interesse der Allgemeinheit und den Belangen der Waldbesitzer herbeizuführen. Informationen zu unserem starken Partner, dem Regionalforstamt Siegen-Wittgenstein, sind in der Broschüre zu finden.

Abbildung: Prinzip des Gemeinschaftswaldes nach dem Gemeinschaftswaldgesetz

Verwaltung

Insgesamt verwalten wir eine Waldfläche von 541,83 ha, welche in 20.000 Anteile (davon ca. 500 Anteilseigner) aufgeteilt ist. Ein Anteil hat die Größe von 271 m².

Abbildung: Nadel- & Laubholz in der Waldgenossenschaft Müsener Hauberg

Der Müsener Hauberg beheimatet vorläufig sieben Baumarten. Dazu gehören Buche, Douglasie, Eiche, Fichte, Kiefer, Lärche sowie Pappel. Natürlich gibt es noch weitere Baumarten, welche allerdings nur einen kleinen Teil des Bestands ausmachen. Die Verteilung von Nadelholz (66,3 %) und Laubholz (33,7 %) deckt sich weitgehend mit der im gesamten Bereich des Regionalforstamtes Siegen-Wittgenstein (Nadelholz 63 % und Laubholz 37 %). Im nachfolgenden Diagramm ist die Baumartenverteilung grafisch dargestellt.

Abbildung: Baumartenverteilung in der Waldgenossenschaft Müsener Hauberg